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   BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52   

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BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52 (https://dejure.org/1953,279)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1953 - 1 StR 809/52 (https://dejure.org/1953,279)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1953 - 1 StR 809/52 (https://dejure.org/1953,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 34
  • NJW 1954, 83
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193).

    Daß das Landgericht dabei die einschneidenden Folgen einer Verurteilung wegen Meineids berücksichtigt und demgemäß strenge Anforderungen an den Schuldbeweis stellt, ist nicht zu beanstanden, solange es sich der allgemeinen Grenze der menschlichen Erkenntnis bewußt bleibt (vgl. BGHZ 7, 116).

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Denn wenn die Vergleichsmaßstäbe in diesen Zweifelsfällen nicht bis zu einem gewissen Grade der persönlichen Meinung des Sachverständigen unterworfen wären, sondern an sich feststanden, wäre eine "Majoritätsmeinung" nur aus Anlaß von Untersuchungsfehlern möglich (vgl. BGHZ 2, 6, 11), nicht jedoch bei streng erkenntnisgemäßer Bewertung einwandfrei ermittelter Befunde.
  • RG, 07.01.1942 - IV 186/41

    1. Über die Art der Beweisführung und den Umfang der Beweislast des auf

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193).
  • RG, 24.09.1941 - IV 104/41

    Zur Frage der Auswertung eines erbbiologischen Gutachtens.

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193).
  • RG, 14.03.1932 - III 52/32

    Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Ob der Schuldbeweis mit der jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Gewißheit (RGSt 66, 163; BGH NJW 1951 S 83 Nr. 23 und S 122 Nr. 16) erbracht ist, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalles, die sich erst nach Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen beantworten läßt.
  • RG, 30.05.1942 - IV 6/42

    Kann der Richter die Erkenntnisse des erbbiologischen Gutachtens ohne weiteres

    Auszug aus BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
    Die Rechtsprechung ist darüber einig, daß die erbkundliche Vergleichung mitunter, allerdings nicht immer, so sichere Schlüsse erlaubt wie etwa die Blutgruppenuntersuchung (BGH JZ 1951, S 643) und daß sie selbst in "Einmannfällen", in denen kein anderer vermutlicher Erzeuger zur Verfügung steht, je nach der Sachlage ausreichen kann, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes für jeden vernünftigen Beurteiler als sicher zu erweisen oder auszuschließen (BGHZ 7, 116, 118; OGHZ 3, 111; 357, 359; RGZ 167, 269, 271; 168, 187, 191; 169, 193).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Mit dieser Auslegung des § 261 StPO steht durchaus im Einklang, daß der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen hat, es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukomme, und der Tatrichter müsse solche allgemein als gesichert geltende Erkenntnisse als richtig hinnehmen, selbst wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen könne (vgl BGHSt 5, 34; 6, 70).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Die hierfür in dem Gutachten mitgeteilten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnisse sind als für den Richter verbindlich hinzunehmen, da sie in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverlässig anerkannt sind (vgl. BGHSt 5, 34, 36) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52].

    Ebenso ist es nicht bedeutsam, ob die gefundenen Ergebnisse auf einer Wertung (z. B. maßgeblicher Grad der Gefährlichkeit eines Kraftfahrers für andere Verkehrsteilnehmer) und/oder auf Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung beruhen (BGHSt 5, 34, 35) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52].

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Ebenso ist im Strafverfahren anerkannt, daß der Richter ein erbkundliches Gutachten nicht als unbrauchbares Erkenntnismittel ablehnen darf, weil es auch auf Grundsätzen der Wahrscheinlichkeitsrechnung beruht (BGHSt 5, 34, 35).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des

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  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • BGH, 20.06.1961 - 5 StR 238/61

    Rechtsmittel

    Die Auffassung der Strafkammer, daß Blutgruppengutachten einen größeren Wahrscheinlichkeitswert als erbbiologische Gutachten hätten und regelmäßig jeden Gegenbeweis ausschlössen, ist zwar in dieser Allgemeinheit nicht richtig (vgl. hierzu BGHSt 5, 34; BGH NJW 1951, 558²).

    Daß der Tatrichter eine solche Gewißheit von der Vaterschaft des Angeklagten in Fällen erlangen kann, in denen ein Blutgruppengutachten Folgerungen auf die Vaterschaft nahelegt, hat der Bundesgerichtshof bereits anerkannt (vgl. BGHSt 5, 34, 37) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52].

  • BGH, 05.04.1961 - IV ZR 216/60

    Rechtsmittel

    Es ist anerkannten Rechts, daß auch eine solche Begutachtung für sich allein ausreichen kann , eine derartige Feststellung zu rechtfertigen (RG 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52] und NJW 1954, 83 f).

    Das Berufungsgericht hätte also, wenn es die Richtigkeit dieser Annahme in Zweifel ziehen wollte, den Sachverständigen dazu befragen oder einen weiteren Sachverständigen dazu hören müssen (vgl. dazu auch BGHSt 5, 37 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52]).

  • BGH, 17.05.1956 - 4 StR 118/56

    Rechtsmittel

    Wie der Zusammenhang der Urteilsausführungen ergibt, hat der Tatrichter, trotz bisweilen vielleicht mißverständlicher Ausdrucksweise, nicht verkannt, daß zur Bildung seiner Überzeugung kein bloßes "Fürwahrscheinlichhalten" genügt, sondern - wie er selbst hervorhebt - "ein solcher Grad von Gewißheit erforderlich ist, daß er vernünftige Zweifel an der Richtigkeit ausschließt" (vgl Löwe-Rosenberg 20. Aufl § 261 StPO Anm. 5 S 675 unten; Henkel, Strafverfahrensrecht S 404; Peters, Strafprozeß S 238; BGHSt 5, 34, 36) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52].

    Soweit sie in den maßgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei anerkannt ist, muß sie vielmehr, jedenfalls solange sicherere wissenschaftliche Erkenntnismittel wie die Blutgruppenuntersuchung nicht ausreichen, vom Tatrichter berücksichtigt werden; je nach der Sachlage kann sie Wesentliches zur Bildung der richterlichen Überzeugung beitragen (BGHSt 5, 34; Löwe-Rosenberg a.a.O.; Fränkel bei L-M Nr. 13 zu § 261 StPO).

  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 458/64

    Unzulässige Beschränkung in der Verteidigung des Angeklagten durch Ablehnung

    Stand aber für das Schwurgericht fest - und dies ergibt sich eindeutig aus dem Urteil (vgl. UA S. 36 f, 46 f) -, daß die dem Gutachten zugrundegelegte Methode allgemein als richtig und zuverlässig anerkannt ist, so mußte es die Ergebnisse der Untersuchung als richtig hinnehmen (BGHSt 5, 34, 36) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52] [BGH 16.06.1953 - StR 1 809/52 ].

    Bei der Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse auf ihm fernliegenden Fachgebieten kann der Richter die Entscheidung über die Brauchbarkeit eines Sachverständigengutachtens für die Urteilsfindung nicht davon abhängig machen, ob er selbst die Richtigkeit der Untersuchungsmethode und deren Anwendung auf den Einzelfall zu prüfen in der Lage ist (OGHZ 3, 119, 124; BGHSt 5, 36 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 809/52] [BGH 16.06.1953 - StR 1 809/52 ]; Eberh. Schmidt, Lehrk. § 261 Rdz. 23).

  • BGH, 09.02.1956 - 3 StR 351/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63

    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 55/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1962 - IV ZR 15/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1969 - 3 StR 220/69

    Vorliegen eines Eidesnotstandes wegen Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung

  • BGH, 05.02.1964 - IV ZR 56/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 493/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 296/74

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 18.07.1956 - 2 StR 163/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 435/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 447/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1956 - 1 StR 561/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 196/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53

    Rechtsmittel

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